§132b ASVG: Die gesetzliche Basis für Herz-Kreislauf-Vorsorge ist bereits da – nutzen wir sie!
- office30899
- 21. Jan.
- 1 Min. Lesezeit

Das österreichische Sozialversicherungsrecht bietet bereits die klare Grundlage für systematische Prävention. Wie die Grafik zeigt, regelt §132b ASVG, dass Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der Früherkennung von Volkskrankheiten wie Herz- und Kreislaufstörungen zu dienen haben.
Die gesetzliche Basis existiert – jetzt fehlt die konkrete Ausgestaltung❗
Der Gesetzgeber hat einen dynamischen Rahmen geschaffen: Die Sozialversicherungsträger können durch Richtlinien "unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft" die Untersuchungsziele und Zielgruppen festlegen.
📢Unser Aufruf: Die Stakeholder sollten diese Ermächtigung nutzen, um ein strukturiertes Herz-Kreislauf-Vorsorgeprogramm als Teil der Gesundenuntersuchung zu verankern.
➡️Vorschlag für die Richtlinien-Ausgestaltung:
Für alle im Rahmen der Gesundenuntersuchung:
• Systematische Anamnese kardiovaskulärer Risikofaktoren (Lebensstil, Familienanamnese)
• Blutdruckmessung, BMI-Berechnung
• Labor: Nüchternblutzucker/HbA1c, Lipidprofil (Gesamtchol., LDL, HDL, Triglyzeride)
• Lipoprotein(a)-Bestimmung (einmalig)
Zusätzliches Modul ab 40 Jahren (alle 5 Jahre):
• Risikokalkulation
• EKG-Basisdokumentation
• Erweiterte Anamnese zu Symptomen (Angina pectoris, Dyspnoe)
Ab 50 Jahren (alle 5 Jahre):
• Wiederholung der Risikokalkulation
• Bei Risikofaktoren oder Auffälligkeiten: echokardiografische Basisuntersuchung
Ab 65 Jahren (alle 3 Jahre):
• Regelmäßige Überprüfung aller Parameter
• Fokus auf asymptomatische Herzklappenerkrankungen
Der "EU Safe Hearts Plan" fordert nationale Programme. Einige EU-Länder wie Deutschland befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. Die Werkzeuge für eine bessere Herzgesundheit der Bevölkerung liegen bereit – im Gesetz. Und zudem ist Herzvorsorge ökonomisch sinnvoll, denn Prävention ist kosteneffektiver als die Behandlung von Folgeschäden!
❓Was denkt Ihr?
Wie können wir die Umsetzung dieser gesetzlichen Möglichkeit vorantreiben?
Sind die vorgeschlagenen Untersuchungen der richtige Weg? Was fehlt?
Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen!
.png)



Kommentare