Offener Brief - Herzvorsorge neu denken
- office30899
- 3. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Offener Brief von Selbsthilfegruppen im Bereich Herz-Kreislauf
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen,
sehr geehrte Damen und Herren aus Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens,
als Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfegruppen und Vereinen im Bereich der Herz-Kreislauf-Gesundheit sprechen wir uns für den Aufbau eines strukturierten Vorsorgeprogramms im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) aus.
Eine klare rechtliche Grundlage für ein nationales Vorsorgeprogramm findet sich bereits in § 132b ASVG.
„(2) Der Dachverband hat die Durchführung dieser Vorsorge-(Gesunden-)Untersuchungen durch Richtlinien zu regeln; in diesen Richtlinien sind unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie der vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz jeweils als besonders vordringlich erklärten Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit die Untersuchungsziele und der Kreis der für die Untersuchung in Betracht kommenden Personen festzulegen. Bei der Festlegung der Untersuchungsziele ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Vorsorge-(Gesunden-) Untersuchungen insbesondere der Früherkennung von Volkskrankheiten, wie Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislaufstörungen-, zu dienen haben.“
Dieses Anliegen findet Unterstützung im EU Cardiovascular Health Plan („EU Safe Hearts“), der die Mitgliedstaaten zur Umsetzung nationaler Aktionspläne aufruft. Eine Expertengruppe der European Society of Cardiology (ESC) hat bereits einen Vorschlag für kardiometabolische Vorsorgeuntersuchungen erarbeitet.
Wir bitten daher das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, diesen bestehenden gesetzlichen Rahmen durch konkrete Durchführungsbestimmungen auszugestalten.
Unser Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzestext unter Berücksichtigung der Empfehlungen der European Society of Cardiology:
§ X – Vorsorgeuntersuchung Herz-Kreislauf
(1) Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle 5 Jahre Anspruch auf eine erweiterte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Rahmen der Gesundenuntersuchung nach § 132 ASVG.
(2) Die Untersuchung umfasst:
· Anamnese zu Lebensstil, familiärer Belastung und Symptomen.
· Klinische Untersuchung (Blutdruck, BMI, Taillenumfang).
· Ruhe-EKG.
· Auskultation der Herzklappen
· Laborchemische Analyse inklusive:
a) Lipidprofil (LDL-, HDL-Cholesterin, Triglyzeride)
b) Glukosestoffwechsel (Nüchternblutzucker oder HbA1c)
c) Einmalige Bestimmung von Lipoprotein(a) bei Erstuntersuchung
d) Nierengesundheit: glomeruläre Filtrationsrate, Albuminurie
(3) Ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich eine echokardiographische Basisuntersuchung zur Früherkennung asymptomatischer Herzklappenerkrankungen durchzuführen.
Dieses Vorsorge-Programm würde Leben retten, Leid vermeiden und langfristig das Gesundheitssystem finanziell entlasten, indem teure Akutbehandlungen und Langzeitfolgen reduziert würden.
Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit, wie wichtig eine frühzeitige Diagnose ist. Gerne stellen wir unsere praktische Erfahrung und Expertise zur Verfügung, um gemeinsam ein wirksames Präventionsprogramm in Österreich zu etablieren.
Mit freundlichen Grüßen
FHchol Austria
Herz bewegt
INR Austria
Meine Herzklappe
Österreichischer Herzfonds
PatientInnenportal
Österreichischer Herzverband – LV Burgenland
Österreichischer Herzverband – LV Niederösterreich
Österreichischer Herzverband – LV Steiermark
Österreichischer Herzverband – Landesgruppe Tirol
Österreichischer Herzverband – LV Wien
Österreichischer Verband der Herz- und Lungentransplantierten
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